Kapitel  1  
||   Einführung
Schulnetz
1.  Einführung
1.4  Betreuungsaufgaben als offizieller Auftrag

Die kultusministerielle Bekanntmachung in Bayern vom 17. März 2000 Nr.III/4–II/2–O1350–1/13 456 fordert folgende Betreuungsaufgaben:
Die Systembetreuung soll Kollegium, Schulleitung und Sachaufwandsträger in technischen und IT-didaktischen Fragen beraten und darüber hinaus eine Schnittstelle zu Fachfirmen sein.