Schulnetz1. Einführung1.4 Betreuungsaufgaben als offizieller Auftrag
Die kultusministerielle Bekanntmachung in Bayern vom 17. März 2000 Nr.III/4II/2O13501/13 456 fordert folgende Betreuungsaufgaben:
- Beratung und Planung bei Beschaffungen (Anschaffung von Hardware und Software sowie Netzwerkkomponenten)
- Schulinterne Lehrerfortbildung im Bereich der Neuen Medien
- Beratung und Unterstützung des Kollegiums
- Feststellung von Problemen und Störungen und qualifizierte Fehlermeldung
- Koordination bei technischen Problemen
- Behebung geringfügiger Probleme
Die Systembetreuung soll Kollegium, Schulleitung und Sachaufwandsträger in technischen und IT-didaktischen Fragen beraten und darüber hinaus eine Schnittstelle zu Fachfirmen sein.