Fahrtkostenerstattung für die Teilnahme an regionalen SCHULNETZ-Fortbildungen
Für die staatlichen Teilnehmer an SCHULNETZ-Fortbildungen werden die Fahrtkosten übernommen. Die Länge der Fahrtstrecke bei der Anfahrt soll dem Charakter einer regionalen Fortbildungsveranstaltung entsprechen. Die Übernahme von Übernachtungskosten ist in der Regel nicht vorgesehen. Tagegeld wird nicht gewährt.Für die Anreise mit der DB wird der um 5% Großkundenrabatt gekürzte Fahrpreis ohne Zuschläge unbar erstattet. Darüber hinausgehende Ermäßigungsangebote wie Bayern-Ticket bzw. Single-Ticket, auch privat erworbene BahnCard u. ä. sind zu benutzen und bei der Reisekostenabrechnung anzugeben. Sollten Sie mit dem eigenen Pkw anreisen, wird Ihnen eine Wegstreckenentschädigung von 12,5 Cent je gefahrenem Kilometer erstattet; bei Mitnahme von Lehrgangskollegen 17,5 Cent plus Mitnahmeentschädigung.
Die staatlichen Teilnehmer erhalten entsprechende vorausgefüllte Reisekosten-Abrechnungsformulare im jeweiligen Lehrgang, um diese beim Landesamt für Finanzen, Dienststelle Ansbach einreichen zu können.
Ansprechpartner an der Akademie: Markus Rawitzer, Peter Botzenhart, Thomas Stallinger, Ralph Wein, Frank Appelt
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